Die Regelung sieht vor, dass alle hauptamtlichen Feuerwehrmänner, die ihren Anspruch schriftlich geltend gemacht hatten, für die zwischen 2002 und 2006 geleisteten Überstunden die volle Vergütung erhalten, und Mitglieder der hauptamtlichen Wehr, von denen keine entsprechenden Anträge vorliegen, die geleistete Mehrarbeit jeweils zu 75 Prozent vergütet bekommen. Bürgermeister Werner Arndt sprach von einem „soliden Kompromiss". Die Regelung zeige, dass „auch in schwierigen Situationen und Zeiten sich ändernder Rechtsprechung und Gesetzgebung mit gutem Willen für alle Seiten akzeptable Lösungen möglich sind".
Zum Hintergrund:
Ein Teil der von hauptamtlichen Feuerwehrleuten geleisteten Arbeitszeit war aufgrund der europäischen Rechtsprechung, die nach und nach Eingang in nationales Recht fand, nachträglich als Mehrarbeit ausgewiesen worden. Für die geleistete Mehrheit bestand damit ein Anspruch auf Vergütung, der allerdings mit einem entsprechenden schriftlichen Antrag gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden musste.
Öffentliche Diskussion
Die Vergütung der Mehrarbeit hatte in den vergangenen Monaten in Marl unter anderem deshalb zu öffentlichen Diskussionen geführt, weil von etwa 50 der insgesamt ca. 70 betroffenen Feuerwehrleute keine Anträge auf Vergütung vorlagen. Ohne entsprechenden Antrag wäre die Zahlung einer Vergütung aber haushaltrechtlich eine freiwillige Leistung gewesen, die der Stadt Marl untersagt war, solange der Haushalt bzw. der Haushaltssanierungsplan nicht genehmigt war.
Kompromiss mit Kommunalaufsicht abgestimmt
Der Kompromiss, der jetzt nach Genehmigung des Haushaltssanierungsplans gefunden wurde, ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Nach Auskunft von Klaus-Peter Lauche, Leiter des Haupt- und Personalamtes der Stadt Marl, soll die Vergütung den hauptamtlich beschäftigten Feuerwehrleuten im Februar ausgezahlt werden. Bürgermeister Werner Arndt: „Ich hoffe, dass die einvernehmliche Lösung den Weg frei macht, um zu der gewohnten kollegialen, aufgabenorientierten und engagierten Zusammenarbeit zurückzukehren".