Die Vorbereitungen für den Super-Wahltag am 13. September laufen in der Stadtverwaltung bereits seit Wochen auf Hochtouren. In Marl sind immerhin 68.217 Personen (Stand: 9. August) wahlberechtigt. Michael Bach, Wahlleiter und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Marl, ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Noch sind viele Vorbereitungen zu treffen, doch mit der Eröffnung des Wahlbüros am 17. August im Rathaus helfe das Team den Bürgerinnen und Bürgern „bei allen Fragen zur Kommunalwahl“, sagt Michael Bach.
Stadt verschickt Wahlbenachrichtigungen
Dass der Wahltermin näher rückt, erfahren die Wahlberechtigten spätestens mit den Wahlbenachrichtigungen, die vom 17. bis 23. August zugestellt werden. Der Briefumschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet. Die Wahlbenachrichtigung gibt auch Auskunft, welcher Stimmbezirk bzw. welches Wahllokal für die Stimmabgabe vorgesehen ist. Die Stadt bittet Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich mit dem Wahlbüro (Tel.: 99-2633, E-Mail: wahlbuero(at)marl.de) in Verbindung zu setzen.
Anträge auf Briefwahl
Anträge auf Briefwahl können mit der Benachrichtigungskarte beantragt aber auch formlos per Brief, Telefax oder E-Mail an wahlbuero(at)marl.de gestellt werden. Darüber hinaus wird auf der städtischen Internetseite www.marl.de/kommunalwahl der Service Wahlschein-Online voraussichtlich am 17. August freigeschaltet. Die Stadt Marl behält sich aus Gründen der Rechtssicherheit vor, eingehende E-Mail-Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern anschließend per Post zugestellt.
Anträge auf Briefwahl können gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises auch direkt im Wahlbüro gestellt werden. Die Stimmzettel liegen voraussichtlich ab dem 20. August vor. Wer den Antrag dann im Wahlbüro stellt, erhält die Briefwahlunterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend direkt per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen, zu denen er wahlberechtigt ist.
Vollmacht muss vorliegen
Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, werden die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten per Post zugestellt.
Letzte Möglichkeit zur Briefwahl
Die letzte Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, besteht am Freitag, 11. September, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis Sonntag, 13. September, 15 Uhr. Der letzte Termin für die Briefwahlabgabe ist am Wahltag, dem 13. September, bis 16 Uhr – dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro im Rathaus und nicht im Wahllokal.
Wahlbüro öffnet am 17. August
Das Wahlbüro öffnet am Montag, 17. August. Es befindet sich in den ehemaligen Räumlichkeiten der Stadtkasse (Zentralgebäude) und ist somit auch für Menschen mit Gehbehinderung problemlos über den Haupteingang zu erreichen. Geöffnet ist das Wahlbüro montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Unterstützung für Menschen mit Sehverlust
Bei der Kommunalwahl werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist. Alle Informationen zur Bestellung erhalten Interessierte online unter www.marl.de/kommunalwahl (Barrierefreiheit).
Wahllokale sind barrierefrei zugänglich
Am 13. September wird in Marl in 22 Wahlbezirken mit 47 Stimmbezirken und ebenso vielen Wahllokalen gewählt. Nahezu alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Für die einzelnen Wahlen werden zur besseren Unterscheidung jeweils farblich unterschiedliche Stimmzettel gedruckt. Sollte bei der Wahl des Bürgermeisters oder des Landrates keiner der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, wird es eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern geben, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Als Termin für die Stichwahl wurde vorsorglich der 27. September 2020 festgesetzt.
Auf der Internetseite der Stadt Marl sind unter www.marl.de/kommunalwahl alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Wahlen zu finden.