Wie berichtet, tagen die Gremien des Marler Rates wegen der Corona-Krise vorerst nicht mehr. Nur in seltenen Fällen unabweisbar notwendiger Entscheidungen kann die Stadt Marl das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung nutzen, das in der Gemeindeordnung NRW (§ 60 GO NRW) verankert ist. „Falls eine Einberufung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses nicht rechtzeitig möglich ist, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden, soweit sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können“, erklärt Sabine Terboven, kommissarische Leiterin des Bürgermeisteramtes. Diese Entscheidung sei dann in der nächsten regulär stattfindenden Ratssitzung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. „Dringlichkeitsentscheidungen werden neben der Unterschrift des Bürgermeisters über das gesetzliche Mindestmaß hinaus weitere Unterschriften möglichst aller Ratsfraktionen enthalten“, sagt Terboven.
"Breite politische Basis"
Eine solche Dringlichkeitsentscheidung ist jetzt aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem für den Erlass der Eltern-Beiträge im April von der Stadtverwaltung vorbereitet worden. „So kann sichergestellt werden, dass diese Entscheidung eine breite Basis hat und auch der Genehmigung durch den Rat nichts entgegensteht“, erklärt Bürgermeister Werner Arndt. Mit dieser Maßnahme sollen in der aktuellen außergewöhnlichen und schwierigen Situation die Familien in Marl entlastet werden. So stellt das Betretungsverbot für Kitas und Schulen viele Eltern vor die Herausforderung, eine angemessene Betreuung sicherzustellen. „Dies ist eventuell auch mit Einkommenseinbußen oder zusätzlichen Kosten verbunden, etwa wenn das Problem durch Arbeitszeitverkürzung oder eine private Kinderbetreuung gelöst wird“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. „Besonders diese Familien sollen durch den Verzicht auf die Beiträge entlastet werden“. Werner Arndt dankt den Ratsfraktionen für ihr „klares Bekenntnis zur gemeinsamen politischen Verantwortung in schwieriger Zeit“.
Sanierung der Dachflächen der Martin-Buber-Schule
Darüber hinaus will die Stadt Marl die Sanierung der Dachflächen der Martin-Buber-Schule zügig vorantreiben und zeitnah in Auftrag geben. Wie die Verwaltung mitteilt, musste das Dach der Grundschule im Laufe der Jahre immer wieder repariert werden. Derzeit ist die Dachhaut großflächig beschädigt, auch Teile der Dachunterkonstruktion sind brüchig. Zunächst ist die Sanierung der beiden Dachflächen zwingend erforderlich. Im Rahmen der Neueindeckung sollen gleichzeitig auch die Wärmedämmung, die alten Entwässerungsrohre und die beschädigten Innendecken erneuert sowie die betroffenen Klassenräume mit energiesparenden LED-Lampen ausgestattet werden. Der finanzielle Aufwand wird mit rund 1,2 Millionen Euro kalkuliert.
Beschlüsse im Internet
Die öffentlichen Dringlichkeitsentscheidungen vom 02.04.2020 finden Interessierte als PDF-Dokumente im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Marl online unter https://marl.more-rubin1.de (Menüpunkt: Dringlichkeitsentscheidungen).