Maskenpflicht fällt in städtischen Gebäuden

Die Stadt Marl fährt ihre Corona-Regeln weiter zurück. In den städtischen Gebäuden fällt ab Mittwoch, 1. Februar 2023, die Maskenpflicht weg. Trotzdem empfiehlt die Verwaltung, den Mund-Nasen-Schutz nach wie vor zu tragen.

Wie die Pressestelle der Stadt Marl mitteilt, betrifft die Aufhebung der Maskenpflicht sowohl alle drei Stadthäuser als auch Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise das Hallenbad am Badeweiher oder die städtischen Turnhallen. Die Verwaltung macht außerdem darauf aufmerksam, dass Besuche in den Ämtern und Abteilungen weiterhin nur mit Termin möglich sind.

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Foto: Stadt Marl / Pressestelle