Junge Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung, die ihre Interessen wahrnimmt und mit ihnen gemeinsam die weiteren Schritte ins Erwachsenwerden geht. Ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder kümmern sich um eine adäquate Unterbringung, schulische Angelegenheiten, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten und die Korrespondenz mit Ämtern. Der große Vorteil einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist, dass die Verantwortlichen für nur ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen die elterliche Sorge übernehmen und somit eine große zeitliche Ressource mitbringen können. Die neue Vormundschaftsreform trägt diesem Modell Rechnung.
Gerichtlich angeordnet
Die Vormundschaften werden gerichtlich angeordnet. Der SkF im Ostvest e.V. bereitet die ehrenamtlichen Vormünderinnen und Vormünder auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vor und steht bei der Ausübung der Tätigkeit beratend zur Verfügung.
Infoabend im Jugendamt
Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen passende Ehrenamtliche vermitteln zu können, lädt der SkF im Ostvest e.V. gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Marl zu einer Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein. Hier werden die vormundschaftlichen Aufgaben und Eignungskriterien für ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder und das zu erwartende Prozedere – von der Interessenbekundung über die Bestellung bis zur Begleitung durch den SkF im Ostvest e.V. – vorgestellt.
Die Informationsveranstaltung findet am 26. April 2023 um 18 Uhr im Jugendamt der Stadt Marl (Ernst-Reuter-Haus, Sperberweg 3-5, 45772 Marl) statt. Interessierte werden für die bessere Planung gebeten, sich bei Anna Muth-Felchner (02364 9460-13, E-Mail: anna.muth-felchner(at)skf-ostvest.de) anzumelden.