Diese Reform führt zu zahlreichen Veränderungen im kommenden Jahr, unter anderem zu höheren Regelbedarfssätzen. Um im Formular- und Anspruchsdschungel besser durchzublicken, hat die Stadt Marl mit dem Jobcenter die wichtigsten Änderungen und Informationen auf einem Info-Plakat und in einem Flyer zusammengestellt.
Neue Anträge sind nicht erforderlich
Leistungsbeziehende müssen keine neuen Anträge stellen, um zukünftig das Bürgergeld zu erhalten. Nach der Umstellung erhalten Leistungsbeziehende einen Bescheid, aus dem die Veränderungen ersichtlich sind. Doch auch andere Fragen werden beantwortet.
Urlaub rechtzeitig ankündigen
So sollte sich bereits jetzt alle Betroffene, die einen Urlaub oder eine längere Abwesenheit vom Wohnort in 2023 planen, vorab mit der für sie zuständigen Jobcenter-Bezirksstelle in Verbindung setzen und sich nach den Pflichten erkundigen. „Darüber hinaus muss niemand telefonisch nachfragen, da die Umstellung automatisch erfolgt“, sagt Marls Sozialdezernentin Claudia Schwidrik-Grebe. Die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten gilt es aber weiterhin einzuhalten.