„Hervorragende Gebrauchsanleitung für das friedliche Zusammenleben“

Bürgermeister Werner Arndt hat heute (23.05.) an die Verkündung des Grundgesetzes vor genau 70 Jahren erinnert und Marls ehemaligen Bürgermeister Rudolf Heiland als einen der „Väter des Grundgesetzes“ gewürdigt. Gemeinsam mit Ratsmitgliedern, interessierten Bürgern und Schülern des ASGSG hisste Arndt zur Feier des Tages die Deutschlandflagge vor dem Rathaus.

Schülergruppe vom ASGSG mit dabei

Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5a des Albert-Schweitzer/Geschwister-Scholl Gymnasiums (ASGSG), die mit ihrer Lehrerin Silvia Frank das Rathaus besichtigten, war die Veranstaltung ein zusätzliches Highlight. Sie nahmen spontan teil und erfuhren unter anderem, wie eng die Entstehung des Grundgesetzes und der demokratische Neubeginn nach dem zweiten Weltkrieg mit der Geschichte der Stadt Marl verknüpft ist.

Rudolf Heiland als einer der "Väter des Grundgesetzes"

Denn zu den politisch unbescholtenen Frauen und Männern des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz intensiv beraten hatte, gehört auch der ehemalige Bürgermeister Rudolf Heiland. Er hatte, so Arndt, die nationalsozialistische Terrorherrschaft am eigenen Leibe erfahren und war wegen seiner Überzeugungen als Sozialdemokrat inhaftiert worden.

Unumstößliche Grundrechte für alle Menschen

„Mit dem Grundgesetz haben Rudi Heiland und die Mitglieder des Parlamentarischen Rates vor allem uns Nachgeborenen, die wir die grauenhafte Nazi-Zeit nicht erleben mussten, ein Geschenk von unschätzbarem Wert gemacht“, erklärte Arndt in seiner Ansprache. Der Rat habe in klarer, verständlicher und ausdrucksstarker Sprache unumstößliche Grundrechte formuliert. So sage zum Beispiel der Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“), dass der Schutz der Menschenwürde unbedingt gelte: unabhängig von der Herkunft, vom Geschlecht, der Religion, unabhängig von politischen Überzeugungen und sexuellen Ausrichtungen. Arndt: „Darauf kann man in diesen Zeiten nicht nachdrücklich genug hinweisen“.

Meinungsfreiheit fest verankert

Ebenso eindeutig stelle das Grundgesetz auch die Meinungs- und Pressefreiheit unter Schutz. Die Freiheit, seine Auffassungen öffentlich zu äußern, sei so weit gefasst, dass sie auch die Kritik an der Meinungs- und Pressefreiheit einschließe. „Unsere Demokratie ist gefestigt und stark genug, um auch die Kritik derer zu ertragen, die sie nicht wertschätzen“, sagte Arndt.

"eine hervorragende Gebrauchsanleitung"

Für ihn ist das Grundgesetz „eine hervorragende Gebrauchsanleitung für ein friedliches und glückliches Zusammenleben aller Menschen in unserem Land“.  Und sicherlich habe das Grundgesetz „auch noch Platz für einen weiteren schönen Satz, mit dem auch die Kinderrechte festgeschrieben werden“.

Die Chancen der Demokratie aktiv nutzen

Die Freiheiten, die das Grundgesetz schütze, müssten immer wieder verteidigt, neu errungen und weiterentwickelt werden. Arndt schloss seine Ansprache daher mit der Aufforderung: „Lassen Sie uns gemeinsam intensiv Gebrauch machen von der Freiheit, die unser Grundgesetz uns ermöglicht. Nutzen wir jede Möglichkeit, unsere Stimme für Freiheit und Demokratie einzusetzen – zu jeder Zeit und selbstverständlich auch bei den Europawahlen am Sonntag“.

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Gemeinsam mit Ratsmitgliedern, Bürgern und einer Schülergruppe des ASGSG erinnerte Bürgermeister Werner Arndt heute an das 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes. Foto: Stadt Marl / Pressestelle