Bebauung sieht 43 Wohneinheiten vor
Die Politik stimmte am Dienstag mit breiter Mehrheit für die Realisierung des Neubaugebietes, der Rat entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag (16.02.). Nach Angaben der Stadtverwaltung soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine „nach innen orientierte Verdichtung des Ortsteiles Sickingmühle“ geschaffen werden. Das Baukonzept sieht eine Wohnbebauung mit bis zu 43 Wohneinheiten vor. Davon sind 16 Wohneinheiten in Eigenheimen (Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser) und bis zu 27 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau (z. B. Seniorenwohnen) vorgesehen. Die Beschlussvorlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gartenstraße“ wurde erst in der vergangenen Woche mit dem TÜV-Gutachten zur Seveso-III-Richtlinie möglich. Die Vermarktung erfolgt über einen privaten Investor.
Vorlage
Räumlicher Geltungsbereich
Bebauungsplan
Entwurfszeichnung
Baugebiet „Ehemalige Haardschule“
Darüber hinaus kann die Stadt Marl mit der Erstellung der öffentlichen Erschließung und nach erfolgter Grundstücksvermessung demnächst auch die übrigen Grundstücke im Baugebiet „Ehemalige Haardschule“ im Stadtteil Sinsen vermarkten. Davon hat die Politik gestern im HuFA Kenntnis genommen. Auf dem ehemaligen Schulgelände soll ein Baugebiet für rund 37 Wohneinheiten entwickelt werden. Entsprechend dem angrenzenden Siedlungscharakter sind sowohl Wohnbereiche für junge Familien mit Kindern, Generation 50plus sowie auch Bereiche für seniorengerechtes Wohnen vorgesehen.
Liste für Interessenten
Die Stadt Marl führt seit geraumer Zeit eine Interessentenliste. Aktuell sind zirka 80 Interessenten eingetragen, die kontinuierlich über den aktuellen Stand des Bauvorhabens informiert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Interessentenliste nicht das Bewerbungsverfahren für die einzelnen Baugrundstücke ersetzt. Die insgesamt 17 zu vergebenen Baugrundstücke sind nummeriert (siehe Anlage). Für freistehende Bungalows sind die Grundstücke vier bis sieben, für freistehende eineinhalb- bzw. zweigeschossige Häuser die Grundstücke acht bis 16 und für Doppelhaushälften die Grundstücke 17 bis 20 vorgesehen.
Weiterführende Informationen zu den Neubaugebieten wird die Stadtverwaltung demnächst auf ihren Internetseiten und über die örtlichen Medien bekannt geben.