Wichtige Neuerungen im Vergleich zur ersten Vorlage: Ausnahmen zur Satzung können genehmigt werden, wenn beispielsweise durch einen Baum die wirtschaftliche Auslastung einer geplanten Photovoltaikanlage von mindestens zehn Quadratmetern Größe erheblich beeinträchtigt wäre. Die Beeinträchtigung muss der Antragsteller nachweisen. Keine besonderen Regelungen gibt es hingegen für Obstbäume, diese bleiben nun auch schützenswert.
1,842 Millionen Euro für Radentscheid
Im Rahmen der Sitzung berichtete die Verwaltung zudem, dass für Projekte im Rahmen des Radentscheides in 2021 insgesamt 1,842 Millionen Euro ausgegeben wurden. Bei den jeweiligen Anträgen herrschte nahezu Einigkeit. Denn auch den vier verkaufsoffenen Sonntagen am 8. Oktober 2023, 5. November 2023, 17. Dezember 2023 und 4. Februar 2024 im Marler Stern stimmte der Ausschuss zu.
Organisationsstruktur für Marschall 66?
Diskutiert wurde noch einmal das Thema Marschall 66. Dabei ging es um einen Antrag für eine mögliche neue Organisationsstruktur und inwiefern neu zu gründende Gesellschaften in diesem Zusammenhang Sinn machen und Synergien schaffen könnten. So wurde die Verwaltung beauftragt, die Realisierung von Marschall 66 über zu gründende Stadtentwicklungs-und/oder Betreibergesellschaften zu prüfen und dabei auch mögliche Unternehmensformen (z. B. GmbH) sowie städtische Beteiligungsgesellschaften (z. B. Angliederung an die neuma oder Stadtwerke etc.) vergleichend zu bewerten.
Vorschläge zur Energieversorgung
Positiv bescheinigt wurden zudem die Anträge, dass die Verwaltung eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt Marl erstellen lassen und den personellen Aufwand der Begleitung des Planungsprozesses abschätzen soll sowie der Auftrag an die Verwaltung, bei allen zukünftigen Bauleitverfahren priorisiert eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung in die Planung zu integrieren. Dabei geht es vor allem um zentrale Versorgungen, wie es beispielsweise in sogenannten Quartieren möglich ist.