SPD, CDU, Wählergemeinschaft Die Grünen, die bum/FDP-Fraktion, die Linke und auch Bündnis 90 / Die Grünen folgten dem entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung. Sie war – gestützt auf die Expertise einer Fachkanzlei – bei der Prüfung des Bürgerbegehrens zu dem Ergebnis gelangt, dass das Begehren rechtlich nicht zulässig ist. Es sei nicht rechtzeitig eingereicht worden und die Fragestellung sei zu unbestimmt. Lediglich die Fraktionen von Wir für Marl und der UBP stimmten gegen die Beschlussvorlage.
"Der Rat hat eine Mehrheitsentscheidung getroffen."
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gefordert, nur den Sitzungstrakt ohne die Türme und das Zentralgebäude zu sanieren und „auf Grundlage einer Analyse des tatsächlichen Raumbedarfs“ einen Neubau zu errichten. Friedrich H. Dechert (WIR für Marl) untermauerte noch einmal die Position der Initiative, der er selbst angehört. Die Initiatoren hatten bereits am Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss die Möglichkeit erhalten, ihre Argumente vorzutragen.
Für die SPD war die Situation eindeutig. „Der Rat hat eine Mehrheitsentscheidung getroffen. Aufgrund dieser Entscheidung ist die Sanierung fortzuführen“, stellte Jens Vogel, Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses, klar. „Es macht für uns überhaupt keinen Sinn, zwei Rathäuser zu haben“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Terhorst. Für Robert Heinze (FDP/bum-Fraktion) war „die Sinnhaftigkeit eines Teilabrisses und gleichzeitigen Neubaus nicht erkennbar“. „Wir halten die im Bürgerbegehren aufgezeigte Alternative für falsch“, erklärte Michael Sandkühler vom Bündnis 90 / Die Grünen. Johannes Westermann von der Wählergemeinschaft Die Grünen erinnerte an die „symbolische Bedeutung“ des Rathauses als „demokratisches Haus für die Bürger“ und für Claudia Flaisch (Die Linke) war die juristische Expertise „absolut logisch und nachvollziehbar“.
Rathaus hat "stadtprägende Bedeutung"
Bürgermeister Werner Arndt meldete sich als Ratsmitglied zu Wort und stellte die „stadtprägende Bedeutung“ des Rathauses heraus. „Das Rathaus gehört zur Geschichte unserer Stadt und darf ihr nicht entrissen werden“. Er unterstrich, dass die Räumlichkeiten für Besucher und Beschäftigte „nicht länger zumutbar“ seien und es zum Umzug der Verwaltung in andere Gebäude “keine Alternative“ gebe.
In diesem Zusammenhang teilte Arndt mit, dass die beiden für die Verwaltung vorgesehenen Gebäude auf dem ehemaligen Zechengelände von AV 3/7 inzwischen aus der Bergaufsicht entlassen wurden und nun für den Umzug der Verwaltung vorbereitet werden können.