Damit ist der Versuch der Städte und des Kreises gescheitert, auf dem Wege der Verfassungsklage eine aus ihrer Sicht angemessene Finanzausstattung zu erhalten. Die Richter am Verfassungsgerichtshof in Münster kamen in ihrer Urteilbegründung zu dem Ergebnis, dass der Umfang der im Finanzausgleich 2008 insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden" sei. Die im Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel seien auch verfassungskonform auf die einzelnen Kommunen verteilt worden, urteilten die Richter.
Begrenztes Verständnis für Probleme in der Region
„Leider haben wir nur sehr begrenzt Verständnis für die besonderen Probleme unserer Region gefunden", erklärte Bürgermeister Werner Arndt in Hinblick auf die neue soziale Armut, die im vom Strukturwandel geprägten Kreis Recklinghausen in den vergangenen Jahren immer höhere Sozialausgaben erforderlich gemacht habe.
Unabhängig vom Urteilsspruch sei die Verfassungsbeschwerde schon deshalb erfolgreich gewesen, weil damit die „existentiellen Finanzprobleme" der Städte und Gemeinden in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erhalten hätten und die neue Landesregierung für den Finanzausgleich 2011 von sich aus bereits erste Korrekturen zum Vorteil der Städte vorgenommen habe. Arndt: „Wir haben in den vergangenen Jahren alles getan, was möglich war, um unseren Haushalt zu konsolidieren. Jetzt müssen wir im politischen Raum verstärkt um Unterstützung werben".
Defizit von 33,8 Millionen Euro
Die Stadt Marl drückt im aktuellen Haushaltsjahr ein Defizit von 33,8 Millionen Euro, das mit Krediten ausgeglichen werden muss. Bis zum Jahr 2014 will die Stadt insgesamt 20 Millionen Euros einsparen und das Defizit auf 17,7 Euro verringern. In diesem Jahr droht der Stadt Marl - wie auch anderen Städten des Kreises Recklinghausen - die bilanzielle Überschuldung.