Vorgeschriebene Mindestabstand ist nicht mehr gegeben
Über viele Jahre standen die beiden Glascontainer auf der Höhe eines unbebauten Grundstücks. Jetzt ist nach einer Bebauung der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von Altglassammelbehältern zur Wohnbebauung nicht mehr gegeben. Bürgerinnen und Bürger, die zuvor ihr Altglas an der Josefstraße entsorgt haben, können es jetzt werktags zwischen 7 und 19 Uhr rund 650 Meter weiter am Sammelstandort einwerfen.
Altgalscontainer im Marler Stadtgebiet:
Eine Auflistung aller Containerstandorte im Stadtgebiet finden Interessierte auf der Internetseite des städtischen Betriebshofes unter www.marl.de/zbh.