Die für eine Fuß- und Radwegeverbindung vorgehaltene öffentliche Grünfläche ist als funktionslos einzuordnen, weist nach fachgutachterlicher Einschätzung keine erhöhte Bedeutung auf und soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Beabsichtigt ist eine Verbindung des Betriebsgeländes eines ortsansässigen Betriebes mit einer derzeit ungenutzten gewerblichen Fläche in städtischem Besitz.
Entwurf des Bebauungsplans online einsehbar
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sowie die verfügbaren umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan können im Zeitraum vom 28.11.2022 bis einschließlich 16.01.2022 auf der städtischen Internetseite eingesehen werden. Hier geht es direkt zu den Unterlagen.
Unterlagen liegen auch aus
Zudem liegt der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl, Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Str. 165 in 45772 Marl, zur öffentlichen Einsicht aus. Um Terminabsprache zur Einsicht unter Tel. 99-6114 wird gebeten.