Mit der Umnutzung einer für die städtische Entwicklung nicht benötigten öffentlichen Fläche soll einem ansässigen Unternehmen die Möglichkeit der Betriebserweiterung gegeben werden. Dies ist ein Umsetzungsinstrument aktiver Wirtschaftsförderung und dient der Sicherung des Gewerbestandortes Marl.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 255 „Wallstraße-Ost“ wird in der Frist hier veröffentlicht. Er liegt zusätzlich im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung (Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.1.09 b, 45772 Marl) aus. Eine Einsichtnahme und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Ansprechpartner sind Herr Bach (Tel. 02365/ 99-6114) und Herr Specht (Tel. 02365/ 99-6115). Stellungnahmen können sowohl postalisch als auch per Mail an beteiligung-amt61(at)marl.de gesendet werden.