Dabei gab Klaus Schonebeck als Referent für die AS Bauer GmbH einen kurzen Überblick über fachspezifische Themen wie „ESG Reporting“ (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), „CSR Berichterstattung“ (Nachhaltigkeit) und „Lieferkettenmanagement“ (Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten). Einen tieferen Einblick erfuhren die Gäste zum auch auf mittelständische Unternehmen zukommenden deutschen Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses ist bereits am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Meldestelle auch für kleinere Firmen Pflicht
Waren bisher nur Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet, das Gesetz umzusetzen und eine entsprechende Meldestelle einzurichten, werden ab dem 17. Dezember 2023 auch Firmen ab 50 Beschäftigten dazu verpflichtet. Eine nicht eingerichtete Meldestelle kann dabei mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro (§ 40 Abs. 6) geahndet werden. Mitarbeitende sollen durch dieses System die Möglichkeit haben, Informationen über Fehlverhalten (z. B. Korruption, illegale Aktivitäten, unethisches Verhalten) an die Firma weiterzugeben. Gleichzeitig sind sie aber gesetzlich geschützt.
Bilateraler Austausch
Neben Klaus Schonebeck stand auch Nina Jacobs von der AS Bauer GmbH nach dem Vortrag zum bilateralen Austausch zur Verfügung. Konnten die beiden doch nützliche Informationen und Hilfen geben, wie ein Hinweisgebersystem-Projektplan aussehen und dieser umgesetzt werden könnte. Denn, so Klaus Schonebeck, von mehr Nachhaltigkeit und der größeren Zufriedenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitiere am Ende auch das Unternehmen.