In dem Gespräch, das von einer entspannten und konstruktiven Atmosphäre geprägt war, bestand Einigkeit darüber, dass für die Weinfeste in Alt-Marl und Hüls genehmigungsrechtlich eine einwandfreie Grundlage bestehen müsse. Die Höhe der Gebühren bzw. Entgelte für die Festsetzung der Märkte, die Schankerlaubnis für die Winzer sowie für die Sperrzeitverkürzungen und die Sondernutzung der Marktfläche bleibt unverändert.
Bei den Gebühren für die Fortführung der Veranstaltungen über 22 Uhr hinaus sieht das Landesimmissionsschutzgesetz einen Gebührenrahmen von 10 bis 1.000 Euro vor. Bei der Festsetzung der Gebühren für die Weinfeste hatte sich die Stadtverwaltung von der Intension des Gesetzes sowie von der Beurteilung der Feste als wirtschaftlich orientierte Veranstaltungen und vom Werbeeffekt für Marl leiten lassen und eine Gebühr im mittleren Bereich festgelegt.
Im Gespräch bei Bürgermeister Werner Arndt haben Bernd Kaczor und Michael Schemberg als Vorsitzende der Werbegemeinschaft Hüls und der Interessengemeinschaft der Kaufleute und Gewerbetreibenden Alt-Mal e.V. vorgetragen, dass die Veranstalter mit beiden Veranstaltungen keinen Gewinn erzielten.
Es wurde vereinbart, dass die Werbegemeinschaften dies in einem neuen Antrag darlegen. Die Verwaltung wird den Antrag prüfen und bei Bestätigung des Sachverhalts eine Gebühr festsetzen, die den Genehmigungen für vergleichbare Veranstaltungen entspricht.
Bürgermeister Werner Arndt zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis des Gesprächs. Arndt: „Ich bin zuversichtlich, dass die traditionsreichen Weinfest in Alt-Marl und Hüls weiterhin stattfinden werden".