Die Gebühren für 2018 hat der Rat der Stadt Marl heute beschlossen. Das Ergebnis: Die Abfallgebühren sinken und die Gebühren für das Niederschlagswasser und die Straßenreinigung steigen nur leicht an. Unter dem Strich werden die neuen Gebühren zu einer Entlastung der Haushalte führen.
Modellberechnungen
Nach den Modellberechnungen des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl zahlt Familie Mustermann, die mit vier Personen in einem Einfamilienhaus lebt, im Jahr lediglich 21 Cent mehr (+ 0,14 Prozent). Für ein Vierfamilienhaus mit insgesamt 16 Bewohnern ergibt sich sogar eine Ersparnis von 1,05 Euro im Jahr (- 0,71 Prozent).
Anlage: Gebührenbelastung: Musterhaushalt
Müllabfuhr
Die Gebühren für die Restmülltonne und die Biotonne werden durchschnittlich um 3,5 Prozent sinken. So berechnet der Betriebshof zum Beispiel für die Leerung der Hausmülltonne (120 Liter) pro Jahr 191,40 Euro (6,96 Euro weniger als 2017).
Beschlussvorlage: Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2018
Anlage 1: Müllabfuhrgebühren 2018
Anlage 2: Satzung Abfallentsorgungsgebühren
Straßenreinigung
Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen lediglich leicht an. Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, steigt die Reinigungsgebühr um 0,27 Euro von 3,30 auf 3,57 Euro je Kehrmeter, für den Kehrmeter an innerörtlichen Straßen stellt die Stadt Marl im neuen Jahr 2,90 Euro (statt bisher 2,68 Euro) in Rechnung.
Beschlussvorlage: Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2018
Anlage 1: Gebühren Straßenreinigung
Anlage 2: Gebührensatzung Straßenreinigung
Abwasser
Die Gebühr für das Niederschlagswasser erhöht sich nur leicht um 0,02 Euro pro qm bebauter Grundstücksfläche von 1,04 auf 1,06 Euro, die Gebühr für das Schmutzwasser bleibt mit 2,19 Euro pro cbm unverändert. Die Entwässerungsgebühren können damit vom Zentralen Betriebshof nunmehr im fünften Jahr konstant gehalten werden.
Beschlussvorlage: Entwässerungsgebühren ab 01.01.2018
Anlage 1: Entwässerungsgebühren
Anlage 2: Satzung Abwassergebühren
Friedhöfe
Die Bestattungen dagegen werden insgesamt teurer. Für ein Rasengrab zahlen Bürger derzeit 2.316 Euro, im nächsten Jahr 98 Euro mehr (2.414 Euro). Auch die Kosten für eine Urnenwandkammer steigen um 37 Euro von 1.196 auf 1.233 Euro.
Beschlussvorlage: Friedhofsgebühren ab 01.01.2018
Anlage 1: Anpassung der Gebühren im Friedhofswesen
Anlage 2: Friedhofsgebührensatzung