Darauf weist das Jobcenter Marl mit Blick auf die Schulferien und das Ende August beginnende neue Schuljahr hin.
So wird unter anderem Nachhilfeunterricht zur Vorbereitung auf eine Nachprüfung für die Versetzung im Anschluss an die Schulferien finanziert. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können auch Zuschüsse für die Teilnahme an Ferienfreizeiten erhalten. Einen Anspruch haben grundsätzlich alle, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschläge beziehen. Kunden können die BuT-Leistungen im Jobcenter Marl (Arbeitslosengeld II) sowie in den Stadtverwaltungen erhalten.
Das neue Schuljahr beginnt am 24. August, für Schulkinder muss dann vieles neu angeschafft werden. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (Füller, Hefte, Taschenrechner) wird über das Bildungspaket bezuschusst. Für Schülerinnen und Schülern werden dafür 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt.
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sowie Sozialhilfe, Grundsicherung oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) müssen diesen Zuschuss nicht beantragen. Sie erhalten diese Beträge automatisch mit der Zahlung ihrer Regelleistung. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlägen wenden sich an die für das Bildungspaket zuständige Abteilung im Amt für Arbeit und Soziales im Rathaus wenden.
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