Feste Arbeitsverträge für Honorarkräfte der Musikschule

Die Stadt Marl wird ihren bislang frei angestellten Honorarkräften bei der Musikschule nunmehr Festverträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anbieten. Darüber informierte Bürgermeister Werner Arndt den Stadtrat in seiner heutigen Sitzung. Das Angebot an die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Folge des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022.

“Grundlegende Verbesserungen”

Die Verwaltung hatte in einem intensiven und konstruktiven Austausch mit den Honorarkräften an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet. „Die Umsetzung des Gerichtsurteils bedeutet jetzt aber vor allem grundlegende Verbesserungen für unsere Musikschule und ihre Lehrkräfte“, ist Bürgermeister Werner Arndt überzeugt. „Wir haben die Sorgen zur Beschäftigungssituation der Lehrkräfte immer sehr ernst genommen. Ich bin der Musikschule und ihren Lehrenden für ihre wichtige und wertvolle Arbeit sehr dankbar. Ihr Engagement für die kulturelle Bildung in Marl besonders von Kindern und Jugendlichen ist unverzichtbar.“

Mehrkosten müssen kompensiert werden

Gleichwohl sieht die Stadt auch die große Herausforderung, die das „Herrenberg-Urteil“ mit sich bringt. Festanstellungen sind aufgrund der Sozialabgaben sehr teuer. Der Stadt entstehen dadurch Mehrkosten, die im Haushalt kompensiert werden müssen. Werner Arndt: „Wir sind guter Dinge, dass wir das hinkriegen. Unser klares Ziel ist, dass die Musiklehrerinnen und Musiklehrer weiter ihre wichtige Bildungsarbeit leisten können und vor allem die Situation für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien gesichert bleibt. Die Umsetzung des Urteils ist eine große Chance für die Stärkung unserer Musikschule. Aber das Land muss bei den finanziellen Zuwendungen deutlich nachbessern. Das was wir jetzt bekommen, reicht in Zukunft einfach nicht aus.“

Einstellungsverfahren laufen

Wie die Stadt mitteilt, hat sich dem „Herrenberg-Urteil“ nach die Rechtsprechung für die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen grundlegend geändert. Nach Einschätzung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) wie auch interner und externer Rechtsberatungen sind Honorarverträge in der bisherigen Form nicht mehr umfänglich nutzbar. Die Verwaltung ist daher auf die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule zugegangen, um die Einstellungsverfahren abzuschließen. „Unser Haupt- und Personalamt arbeitet mit Hochdruck an den Arbeitsverträgen“, betonte Bürgermeister Werner Arndt in der Ratssitzung.

18 Mitarbeitende erhalten Festvertrag

Aktuell sind 39 freiberufliche Lehrkräfte im Einsatz für die Musikschule der Stadt Marl. 18 Mitarbeitenden kann die Stadt jetzt einen Festvertrag nach dem TVöD anbieten. Das entspricht insgesamt zehn Stellen, die bereits im Stellenplan für den Haushalt berücksichtigt worden sind. Die nur im geringem Umfang beschäftigten Honorarkräfte sowie diejenigen mit Rentenbezug fallen nicht unter den TVöD. Einige wenige Lehrkräfte haben das Angebot der Stadt abgelehnt.

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Symbolbild: pixabay