66.241 Personen wahlberechtigt
In Marl sind 66.241 Personen wahlberechtigt, darunter rund 3.000 Unionsbürger aus den derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). „Bis zur Europawahl im Juni steht das Team des Wahlbüros allen Wählerinnen und Wählern mit Rat und Tat zur Seite“, sagt Haupt- und Personalamtsleiter Matthias Tatsch. Das Wahlbüro befindet sich in den Räumlichkeiten der insel-VHS an der Wiesenstraße 22. Geöffnet ist das Wahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr). Am Freitag vor der Wahl (7.6.) hat das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro ist auch für Menschen mit Gehbehinderung problemlos über den Haupteingang zu erreichen.
Wahlbenachrichtigungen verschickt
„Da der Wahltermin näher rückt, werden alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen in den nächsten Tagen erhalten“, berichtet Daniel Stasiewski. Der 31-Jährige aus dem Haupt- und Personalamt organisiert die Europawahl gemeinsam mit seinem Team. Die Benachrichtigungen werden im Format DIN A4 und als Brief versandt. Der Briefumschlag wird eindeutig mit dem Hinweis „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet. Die Wahlbenachrichtigung gibt auch Auskunft, welcher Stimmbezirk bzw. welches Wahllokal für die Stimmabgabe vorgesehen ist. Matthias Tatsch: „Wir haben 47 Wahllokale eingerichtet. Lediglich das Wahllokal im Gymnasium im Loekamp ist nicht barrierefrei zu erreichen “ Wer noch keine Benachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlbüro der Stadt. Eine Besonderheit stellt das Wahllokal an der Glück-Auf-Schule dar. Dieser Wahlbezirk wurde als repräsentativer Stimmbezirk vom Land NRW ausgewählt. Die dort ausgehändigten Stimmzettel sind mit Kennziffern zu Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichnet. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Europawahl wahlberechtigt sind gemäß Paragraf 6 Europawahlgesetz Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind. Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten. Das Europawahlgesetz schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Noch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Unionsbürger können dies per Antrag bis zum 19.05.2024 nachholen.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Wer am Wahltag aus wichtigem Grund kein Wahllokal aufsuchen kann, kann mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen oder direkt im Wahllokal direkt wählen. Anträge auf Briefwahl können unter anderem per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de gestellt werden – und das bereits vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.
Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Darüber hinaus hat die Stadt auf ihrer Internetseite einen Link zum Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung behält sich aus Gründen der Rechtssicherheit vor, eingehende E-Mail-Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern anschließend per Post zugestellt und beinhalten neben dem bekannten roten Umschlag, einen weißen Stimmzettelumschlag anstelle des sonst genutzten blauen.
Anträge auf Briefwahl können gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises auch direkt im Wahlbüro gestellt werden. Wer den Antrag ab dem 13.05.2024 im Wahlbüro stellt, erhält die Briefwahlunterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend direkt per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?
Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Die Antragstellung sowie eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, werden die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten per Post zugestellt.
Die letzte Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, besteht am Freitag, 7. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr, bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis zum 9. Juni, 15 Uhr. Der letzte Termin für die Briefwahlabgabe ist am Wahltag, 9. Juni, bis 18 Uhr – dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro in der insel-VHS und nicht im Wahllokal.
Kontakt zum Wahlbüro
Das Team des Wahlbüros ist unter den Rufnummern 02365/99-2633 oder -2634, unter der Faxnummer 02365/99-962653 sowie per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de erreichbar.