Bürgermeister Werner Arndt wird sich deshalb bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg nachdrücklich dafür einsetzen, das die Stadt Marl frühzeitig an Entscheidungsverfahren beteiligt wird. In der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 14. April wird Vorsitzender Jens Vogel das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen. Dann will der Ausschuss sich mit einer Stellungnahme befassen, die der Landrat gemeinsam mit den betroffenen Städten erarbeiten will und die der Rat - so der Vorschlag - in seiner nächsten Sitzung am 14. April beschließen soll.
Sorge um Grundwasser
Auf Antrag der Wählergemeinschaft Die Grünen hatte sich der Ausschuss ausführlich mit der beabsichtigten Erkundungen von Gasvorkommen befasst. Hintergrund ist, dass bei der Bezirksregierung Arnsberg mehrere Anträge auf Erteilung einer „Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" vorliegen, darunter auch für das Marler Stadtgebiet. Auch wenn bislang für den Kreis Recklinghausen weder eine Aufsuchung noch eine Erkundungsbohrung genehmigt wurde, sind Kritiker von Gasbohrungen in Sorge - wie auch die Gelsenwasser AG.
Kritik am sogenannten Frackingverfahren
Ulrich Peterwitz, bei der Gelsenwasser AG zuständig für den Trinkwasserschutz, erläuterte den Ausschussmitgliedern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern Hintergründe und Problem, die bei Bohrungen insbesondere in Hinblick auf das Grundwasser und Trinkwasser entstehen können.
Die Gelsenwasser AG befürchtet negative Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung im Bereich des Halterner Staussees, wenn Bohrungen nach dem sogenannten Fracking-Verfahren durchgeführt werden sollten. Dabei werden chemische Stoffe verwendet, die nach einem Bericht der Landesregierung „unter dem Gesichtspunkt der Wasserverträglichkeit teilweise kritisch zu beurteilen sind".
Vorrang für Trinkwasser
Die Gelsenwasser AG setze sich dafür ein, so Peterwitz, dass die Gewinnung von Trinkwasser Vorrang haben müsse und eine Erkundung von Gasvorkommen in Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht erlaubt werden dürfe. Außerdem soll es nach Auffassung des Unternehmens für alle Gasvorhaben zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben und eine frühzeitige Beteiligung aller Betroffenen. Peterwitz begrüßte in diesem Zusammenhang Überlegungen der Landesregierung, für Aufsuchungs- und Bohrerlaubnisse ein wasserrechtliches Verfahren vorzuschreiben.
Stadt will beteiligt werden und Einfluss nehmen
Im Vorfeld der Sitzung hatte Bürgermeister Werner Arndt der Bezirksregierung in Arnsberg gegenüber deutlich gemacht, „dass wir das große Bedürfnis haben, gehört zu werden und Einfluss zu nehmen". Arndt hatte sich mit einem umfangreichen Fragenkatalog an die Bezirkregierung gewandt und kurzfristig Auskunft erhalten. Der Tenor der Antwort: Bei der Entscheidung über Aufsuchungserlaubnisse seien die Städte nach geltendem Bergrecht nicht zu beteiligen. Die Stadt Marl solle aber beteiligt werden, sobald konkrete Anträge auf Erkundungsbohrungen vorlägen. Eine Genehmigung für das Frackingverfahren, so die Bezirksregierung, werde nur erteilt, „wenn die Umweltverträglichkeit und der Schutz des Grundwassers gesichert sei".
Ausschuss und Bürgermeister waren sich einig: „Wir bleiben am Ball".
Infos zum Thema "Aufsuchung Gas-Bohrungen" gibt die Bezirksregierung Arnsberg im Internet unter
www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/erdgas_rechtlicher_rahmen/index.php