Nach den Modellberechnungen des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl zahlt Familie Mustermann, die mit vier Personen in einem Einfamilienhaus lebt, im Jahr 3,43 Euro mehr (+ 2,09 Prozent). Für ein Vierfamilienhaus mit insgesamt 16 Bewohnern ergibt sich eine Mehrbelastung von 3,37 Euro im Jahr (+2,16 Prozent).
Anlage: Modellberechnung Musterhaushalt
Die Gebühren für die Restmülltonne und die Biotonne werden durchschnittlich um 2,31 Prozent moderat steigen. So berechnet der Betriebshof zum Beispiel für die Leerung der Hausmülltonne (120 Liter) pro Jahr 204 Euro (4,68 Euro mehr als 2020). Auch die Entsorgungsentgelte am städtischen Wertstoffhof werden zum 1. Januar leicht erhöht. So zahlen die Bürger beispielsweise für die Entsorgung von Gartenabfällen demnächst 70 statt 50 Eurocent je angefangenen Müllsack (bis max. 100 l/15 kg). Die Abfuhr von Sperrmüll bleibt kostenfrei.
Beschlussvorlage: neu/2020/0050
Anlage 1: Zusammenstellung der durch Gebühren zu deckenden Kosten
Anlage 2: Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Marl über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
Anlage 3: Satzung der Stadt Marl über den Betrieb des Wertstoffhofes (Betriebsordnung und Benutzungsgebühren)
Etwas teurer soll es im nächsten Jahr auch beim Schmutz- und Niederschlagswasser werden. Die Gebühren für Schmutzwasser erhöhen sich um 0,05 Euro je Kubikmeter (+2,1 Prozent) und für Niederschlagswasser um 0,02 Euro je Quadratmeter (+1,7 Prozent).
Beschlussvorlage: neu/2020/0049
Anlage 1: Zusammenstellung der durch Gebühren zu deckenden Kosten
Anlage 2: Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren 2021
Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen lediglich leicht an. Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, steigt die Reinigungsgebühr um acht Eurocent von 3,86 auf 3,94 Euro je Kehrmeter, für den Kehrmeter an innerörtlichen Straßen stellt die Stadt Marl im neuen Jahr 3,20 Euro (statt bisher 3,13 Euro) in Rechnung.
Beschlussvorlage: neu/2020/0048
Anlage 1: Zusammenstellung der durch Gebühren zu deckenden Kosten
Anlage 2: Satzung zur 7. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 16.12.2013
Der Haupt- und Finanzausschuss übernahm am Dienstag aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie die Aufgaben des Stadtrates. Für diese Vorgehensweise hatten sich die Ratsmitglieder zuvor mit der erforderlichen Mehrheit ausgesprochen (GO NRW, § 60 Abs. 2).