Mit der neuen Regelung werden die Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule an die Kita-Beiträge angepasst, die Kitabeiträge selbst bleiben unverändert. „Die Änderungen der Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsschule entlasten alle Familien, deren Einkommen 35.000 Euro nicht übersteigt, sowie - unabhängig vom Einkommen - alle Familien, die mehrere Kinder in einer Kita und im Ganztag angemeldet haben", fasst Jugend- und Sozialdezernentin Dr. Barbara Duka die Auswirkungen der Beitragsanpassung zusammen.
► Zu den Neuerungen gehört, dass der Verpflegungsbeitrag ab dem 1. August einheitlich auf 46 Euro für alle Einkommensgruppen festgelegt wird und die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend geregelt wird. Eltern, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können einen Zuschuss von bis zu 26 Euro zum Verpflegungsbeitrag gemäß des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen, so dass für sie die Verpflegungskosten unterem Strich gleich bleiben. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag können einen entsprechenden Antrag bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes im Rathaus stellen. Alle anderen Anspruchs-berechtigten erhalten mit dem Änderungsbescheid einen ausgefüllten Antrag, der nur noch unterschrieben beim Jugendamt eingereicht werden muss.
► Zum 1. August greift eine von der Betreuungsform unabhängige Geschwisterregelung. Ob Tagespflege, OGS oder Kindergarten: Familien mit zwei oder mehr Kindern zahlen den Elternbeitrag immer nur für ein Kind (in der Regel das älteste Kind oder das Kind mit der teuersten Betreuungsform) - unabhängig davon, wie viele Kinder aus der Familie die Kita oder die OGS besuchen oder in der Tagespflege betreut werden.
► Ebenfalls werden ab dem 1. August die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommens-gruppen erhoben. Alle Eltern erhalten mit der schriftlichen Information über die neuen Beiträge neben einer Liste mit den gestaffelten Beiträgen auch einen Vordruck für die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen, die innerhalb der nächsten vier Wochen beim Jugendamt einzureichen ist.
Abschließend weist die Verwaltung alle Eltern mit Betreuungsverträgen auf ihr Sonderkündigungsrecht hin. Jeder Betreuungsvertrag kann bis zu vier Wochen nach Erhalt des Änderungsbescheides gekündigt werden. Die Eltern zahlen bis zum Kündigungstermin lediglich den bisher festgesetzten Beitrag. Alle Eltern erhalten bis zum Eingang des Änderungsbescheides zu viel gezahlte Beiträge selbstverständlich erstattet.
Elternbeitragstabelle OGS gültig ab 01.08.2011
Stufe | Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes | OGS |
1 | bis 17.500 Euro | 0,00 Euro |
2 | bis 25.000 Euro | 22,00 Euro |
3 | bis 30.000 Euro | 34,00 Euro |
4 | bis 35.000 Euro | 37,00 Euro |
5 | bis 40.000 Euro | 60,00 Euro |
6 | bis 45.000 Euro | 69,00 Euro |
7 | bis 50.000 Euro | 73,00 Euro |
8 | bis 60.000 Euro | 95,00 Euro |
9 | bis 70.000 Euro | 121,00 Euro |
10 | bis 80.000 Euro | 143,00 Euro |
11 | bis 90.000 Euro | 150,00 Euro |
12 | bis 100.000 Euro | 150,00 Euro |
13 | bis 125.000 Euro | 150,00 Euro |
14 | über 125.000 Euro | 150,00 Euro |