Ein generelles Zündverbot an Silvester gibt es nicht

Für Silvester-Knaller gilt inzwischen ein bundesweites Verkaufs-Verbot. Ein Zündverbot auf ausgewählten Straßen oder Plätzen wird es in Marl dagegen nicht geben.

Ein dringender Appell

Allerdings richtet das Ordnungsamt einen dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger, beim Jahreswechsel auf die Böllerei zu verzichten. „Um die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich durch Verletzte zu belasten, raten wir dringend vom Zünden von Feuerwerkskörpern ab“, sagt der Leiter des Marler Ordnungsamtes Peter Mühlenberg. „Mit einem Verzicht leisten alle einen Beitrag dazu, die Pandemie gemeinsam zu überwinden.“ 

"In der Schutzverordnung klar geregelt"

Dass kein Verbot ausgesprochen wird, heiße ausdrücklich nicht, dass sich Menschen in größeren Gruppen zum Feuerwerk verabreden dürften: „In der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist klar geregelt, wie viele Personen an Silvester zusammen kommen dürfen“, so Mühlenberg.

Kontaktbeschränkung für private Treffen

So gilt seit gestern (28.12.) eine Kontaktbeschränkung für private Treffen drinnen und draußen. Geimpfte und Genesene dürfen sich mit maximal zehn Personen treffen, bei Ungeimpften darf sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts verabreden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von der Regelung ausgenommen.

Verwaltung wünscht einen guten Start ins neue Jahr

Auch wenn es abermals ein ruhigerer Jahreswechsel in kleinerem Kreis wird, wünscht die Verwaltung allen Marlerinnen und Marlern einen guten und zuversichtlichen Start in das neue Jahr.
 

Zurück