Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Marl (EHZK) zielt darauf ab, die zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet zu stärken und die wohnungsnahe Versorgung zu sichern. Im Umkehrschluss geht es dabei auch darum, an dezentralen Standorten, wie beispielsweise in Gewerbegebieten, den Einzelhandel zu regulieren und durch Festsetzungen in Bebauungsplänen in seiner Zulässigkeit zu beschränken.
Der Bebauungsplan Nr. 141 wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für unwirksam gehalten und wird deshalb aufgehoben. Um den Zielen des EHZK gerecht zu werden, wird für denselben Geltungsbereich ein sogenannter einfacher Bebauungsplan Nr. 266 „Dümmerweg“ aufgestellt, der ausschließlich textliche Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen beinhaltet. Das Plangebiet ist seit Jahren vollständig baulich entwickelt, so dass auf weitere Festsetzungen verzichtet werden kann.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 141 und der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 266 „Dümmerweg“ für den Bereich des Gewerbegebietes nördlich des Dümmerwegs wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes geleistet.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Vom 9. Juli bis zum 16. August 2024 können Bürgerinnen und Bürger Stellung zu den Planentwürfen nehmen. Die Planentwürfe einschließlich der jeweiligen Begründung können über folgenden Link eingesehen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/marl/startseite
Gleichzeitig sind die Unterlagen während der Dienstzeiten und nach telefonischer Rücksprache (Telefon: 02365/99-61 13) im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung (Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Straße 165) einsehbar.