Kinder, die das 18. Lebensjahr überschritten haben und sich noch in der Ausbildung befinden, können auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Ein entsprechender Antrag kann beim Finanzamt gestellt werden. Dem Antrag sind Ausbildungsverträge, Schul- oder Studienbescheinigungen beizufügen.
Auf der Steuerkarte ist zudem nur die Anzahl der Kinderfreibeträge einzutragen, nicht die Anzahl der Kinder. Freibeträge für Kinder, die nicht im Haushalt der Steuerpflichtigen leben, werden nicht automatisch berücksichtigt, können aber vom Bürgerbüro nachträglich in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige dem Bürgerbüro eine „steuerliche Lebensbescheinigung" vorlegt, die bei der Wohnsitzgemeinde des Kindes anzufordern ist. Kinder, die im Ausland leben, werden grundsätzlich nicht mehr auf der Steuerkarte der Eltern vermerkt.
Thema Körperbehinderung
Für die erstmalige Eintragung oder die Änderung des Freibetrages aufgrund einer Körperbehinderung (Schwerbeschädigung) ist das Finanzamt zuständig, dem zu diesem Zweck die Lohnsteuerkarte und die entsprechende Bescheinigung des Fachdienstes für Schwerbehindertenangelegenheiten der Kreisverwaltung Recklinghausen vorgelegt werden muss.
Zum Abschluss noch ein Tipp:
Wer seine neue Lohnsteuerkarte nicht sofort benötigt, sollte sie sehr sorgfältig aufbewahren. Bei Ausstellung einer Ersatzkarte wird nämlich eine Gebühr von 5 € fällig.