67.360 Bürgerinnen und Bürger sind zur Wahl aufgerufen
In Marl sind etwa 67.360 Personen wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit dem 27. Juni 2009 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Darüber hinaus sind auch alle im Ausland lebenden Deutschen wahlberechtigt, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate im Wahlgebiet gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
75 Wahllokale
Für die Bundestagswahl wurden in Marl 25 Wahlbezirke mit 75 Stimmbezirken eingerichtet. Hinzu kommen 25 Briefwahlbezirke. Von den 75 Wahllokalen sind 72 Wahllokale barrierefrei. Welcher Stimmbezirk bzw. welches Wahllokal für die Stimmangabe vorgesehen ist, steht auf der rosafarbenen Benachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte per Post erhält.
Briefwahl ist ab sofort im Wahlbüro möglich
Wer am Wahltag aus wichtigem Grund kein Wahllokal aufsuchen kann, kann mit der Benachrichtigungskarte Briefwahl beantragen. Anträge auf Briefwahl können aber auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Email (Email-Adresse: wahlbuero@marl.de) gestellt werden. Auf der städtischen Internetseite www.marl.de steht auß0erdem ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die Stadt Marl behält sich aus Gründen der Rechtssicherheit vor, eingehende Email-Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern anschließend per Post zugestellt.
Anträge auf Briefwahl können gegen Vorlage der Benachrichtigungskarte und des Personalausweises auch direkt im Wahlbüro gestellt werden. Wer den Antrag persönlich im Wahlbüro stellt, erhält die Briefwahlunterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, werden die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten per Post zugestellt.
Die letzte Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen, besteht am Freitag, 25. September bis 18 Uhr, bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis Sonntag, 27. September, 15 Uhr. Der letzte Termin für die Briefwahlabgabe ist am Wahltag, dem 27. September, bis 18 Uhr - dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro im Rathaus und nicht im Wahllokal.
Neue Wahlbenachrichtigungskarten
Einige Wahlberechtigte in der Loekamp-Siedlung werden in den kommenden Tagen noch eine neue, korrigierte Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Die Wahlberechtigten wurden versehentlich einem anderen Wahlbezirk zugeordnet mit der Folge, dass auf der Benachrichtigung ein falsches Wahllokal angegeben wurde. Dieser Fehler war bereits während der Kommunalwahl entdeckt worden, konnte aber nicht mehr korrigiert werden, da die Wahlbenachrichtigungskarten zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt und der zentrale Postversand sich zum Bedauern von Wahlleiterin Dr. Barbara Duka nicht mehr stoppen ließ. Die betroffenen Bürger werden gebeten, nach Erhalt der neuen Wahlbenachrichtigungskarte die alte Karte zu vernichten.
Wahlhelfer gesucht
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bei der Bundestagswahl als Beisitzerin oder als Beisitzer in einem Wahlvorstand erleben und den Wahlvorsteher und Schriftführer unterstützen möchten, können sich unter der Rufnummer 99-26 33 oder 99-26 34 melden. Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 40 Euro und im Briefwahlvorstand 30 Euro.