Der ZBH weist daraufhin, dass die Container nur mit losem Laub von Straßenbäumen befüllt werden dürfen. Das Abstellen von Laubsäcken oder das Anhäufen von Laub an den vollen Behältern ist nicht gestattet. Illegale Abfallablagerungen können zu Bußgeldern führen. „Übermäßige Menge an Laub können gebührenfrei am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 entsorgt werden“, sagt ZBH-Chef Michael Lauche. Hierzu ist das Laub in Säcken oder anderen Gefäßen anzuliefern.
Zur Unterstützung der Anlieger
Die Reinigung der Gehwege sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle sind satzungsgemäße Aufgaben der Anlieger. Die Laubsammlung dient zur Unterstützung der Anlieger bei der Erledigung dieser Aufgaben, ist jedoch keine verpflichtende Leistung des ZBH. Weiterhin sind die Standorte der Sammelbehälter durch den ZBH festgelegt. Weitere Standorte werden nicht eingerichtet und die Behälter dürfen auch nicht verschoben werden. „Bei der Durchführung der Laubabfuhr sind wir auf die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen und bitten darum, die Vorgaben zu beachten“, so Lauche.
Übrigens: Im Rahmen der Sommerferien-Aktion „Entdecke(r) Ma(r)l“ des MaKi-Mobils haben Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren einige Laubcontainer bunt gestaltet. Diese Kunstwerke sind ab sofort im Stadtgebiet zu bestaunen.