Das Land Nordrhein-Westfalen als Erbe

|   Bauen und Wohnen

Bei den Nachlässen ohne Erben ist im Regierungsbezirk Münster in den vergangenen Jahren ein Anstieg festzustellen. Die Bezirksregierung Münster hat 209 Nachlässe im Jahr 2014 und 210 Nachlässe im Jahr 2015 übernommen. Im Vergleich dazu waren es 2002 lediglich 38 Erbfälle.

Für die Abwicklung sogenannter Fiskalerbschaften (der Staat als Erbe) sind in Nordrhein-Westfalen die fünf Bezirksregierungen zuständig.

Ein Grund für den Anstieg der Nachlässe ohne Erben ist der demografische Wandel: Der Anteil älterer Menschen ohne Angehörige steigt. Ebenso nehmen die Zahlen der ausgeschlagenen Erbfälle wegen Überschuldung zu.

Land kann Erbe nicht ausschlagen

Ist kein Erbe vorhanden, muss der Fiskus des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, das Erbe antreten. Durch einen gerichtlichen Beschluss des Nachlassgerichtes wird festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land nicht vorhanden ist. Das Land kann dieses Erbe nicht ausschlagen, wobei es jedoch bei eventuellen Schulden gegenüber den Gläubigern nur beschränkt mit dem vorhandenen Nachlass haftet. Sinn und Zweck des "Staatserbes" ist, dass sich letztendlich jemand um die Abwicklung des Nachlasses kümmert.

Die Vermögenswerte, die dem Staat zufallen sind vielseitig. Sie reichen von Grund- und Ackerflächen, über Häuser, Eigentumswohnungen aber auch Fahrzeugen bis zu Schmuck, Bargeld und Sparbüchern. Besonders die Zahl der Nachlässe mit Grundvermögen steigt. Im vergangenen Jahr 2015 sind 39 Grundstücke (2014 = 28) dazugekommen, wobei 37 Grundstücke im Jahr 2015 veräußert wurden. Zum Jahresende 2015 konnte ein Gesamtbestand von 73 Immobilien verzeichnet werden (2014 = 71).

Für Verkehrssicherheit sorgen

Eine weitere und sehr wichtige Aufgabe ist es, bei den Immobilien für die Verkehrssicherheit zu sorgen. So werden durch die Bezirksregierung Firmen beauftragt, die sich um den Winterdienst, eventuellen Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern und die Sicherung der Gebäude kümmern.

 Oft gestalten sich die Immobilienverkäufe schwierig, da es sich bei den Objekten in der Regel nicht um Luxusvillen handelt. Vielmehr sind sogenannte "Schrottimmobilien" vermehrt in den Nachlässen, die nur schwer verkäuflich sind.

Rund 740.000 Euro vereinnahmt

Von den 210 Neufällen waren 82 Nachlässe überschuldet (2014 = 70). Lediglich ein Erbe hatte einen Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro. Im Jahr 2015 wurden rund 740.000 Euro vereinnahmt (2014 = 620.000 Euro). Auf der Ausgabenseite (ohne Personalkosten) sind im Jahr 2015 rund 174.000 Euro zu verbuchen (2014 = 278.000 Euro).

Bei den Ausgaben handelt es sich vorrangig um Gläubigerbefriedigungen und Kosten für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten von Immobilien. Im Jahr 2015 wurden keine Nachlässe an nachträglich festgestellte Erben ausgezahlt.

Zurück

Hier erbt der Staat: Eine der zahlreichen Nachlass-Immobilien.