Stadtrat wählt im Herbst
Die Schiedsleute werden voraussichtlich im Herbst für fünf Jahre vom Rat der Stadt Marl gewählt und haben – unter Aufsicht des zuständigen Amtsgerichtes – die ehrenamtliche Aufgabe, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und zu versuchen, zwischen den streitenden Parteien einen rechtsverbindlichen Vergleich herbeizuführen. Nach Prüfung durch die Direktion des zuständigen Amtsgerichtes werden sie vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Den Schiedspersonen werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) sowie durch die Bezirksvereinigung Recklinghausen Schulungen zur Einführung und Fortbildung angeboten.
Aufteilung in drei Bezirke
Personen, die sich jetzt bewerben möchten, müssen das 25. Lebensjahr erreicht und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollten außerdem über das Geschick verfügen, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, eine gewisse Verhandlungs- und Schreibgewandtheit vorweisen und im zuständigen Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder unter Betreuung steht. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Der erste Bezirk beinhaltet die Stadtgebiete Alt-Marl, Polsum, Lippe, Brassert und Drewer Nord, während die Stadtmitte, Drewer-Süd und Hüls-Süd im zweiten Bezirk eingeordnet werden. Im dritten Bezirk finden sich dann Teile von Hüls-Nord, Marl-Hamm, Sickingmühle, Sinsen und Lenkerbeck wieder.
Stadt bittet um schriftliche Bewerbung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 23. August dieses Jahres für das Amt der Schiedsperson bewerben. Die Unterlagen sind schriftlich und mit Lebenslauf an das Haupt- und Personalamt der Stadt Marl, Carl-Duisberg-Str. 165, 45772 Marl, zu richten. Nähere Auskünfte über das Schiedsamt sind unter der Rufnummer (02365) 99-2720 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und im Internet unter www.schiedsamt.de zu erhalten.