Hygienevorschriften müssen konsequent eingehalten werden
Bürgermeister Werner Arndt, Vorsitzender des Rates und Leiter der Stadtverwaltung, bittet um Verständnis, dass die Vorschriften der Landesregierung und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Schutz vor Neuinfizierungen auch bei der Ratssitzung „konsequent eingehalten werden müssen“. Die Stadtverwaltung habe in enger Abstimmung mit den Ratsfraktionen geeignete Lösungen entwickelt, „damit auch unter schwierigen Rahmenbedingungen wichtige politische Entscheidungen getroffen und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung weiterhin gewährleistet werden kann“, so Arndt.
Fraktionen verzichten auf Stimmen
Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass wegen der einzuhaltenden Abstandsregelung nur 25 statt 48 Ratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Die Ratsfraktionen haben dazu eine sogenannte „Pairing-Vereinbarung“ getroffen und verzichten zu gleichen Teilen auf Mitglieder, um das Stimmenverhältnis zu wahren. Geleitet wird die Ratssitzung vom Bürgermeister, der als Ratsvorsitzender ebenfalls stimmberechtigt ist.
Maskenpflicht gilt für alle Gäste
Wegen der im gesamten Rathaus geltenden Maskenpflicht müssen Besucherinnen und Besucher der Ratssitzung eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sie können im Foyer des Sitzungstraktes Platz nehmen und die Ratssitzung von dort aus verfolgen. Die Stühle sind so aufgestellt, dass der erforderliche Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewahrt wird. Dieser Abstand ist während der gesamten Ratssitzung einzuhalten.
Namen und Adressen werden abgefragt
Darüber hinaus müssen alle Gäste beim Betreten des Sitzungstraktes ihren Namen, ihre Anschrift und ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nennen. Dies geschieht vorsorglich, um im Falle einer möglichen Infektion Kontaktpersonen zu identifizieren und zu benachrichtigen. Alle Daten werden mit Ablauf von drei Wochen automatisch gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Aushänge weisen auf Regelungen hin
Die Besucherinnen und Besucher werden mit Aushängen am Eingang des Sitzungstraktes auf die verbindlichen Regelungen aufmerksam gemacht. Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, zum Schutz vor einer Infektion regelmäßig und ausreichend die Hände mit Seife und Wasser zu waschen.
Die Tagesordnung umfasst 62 Tagesordnungspunkte. Über die Tagesordnung und damit über die Themen, die behandelt werden, entscheidet der Rat zu Beginn der Sitzung.