Neue Regelung für Besuche im Bürgerbüro

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sind alle Verwaltungsgebäude für Besucherinnen und Besucher geschlossen, der Zutritt zum Rathaus ist nur nach telefonischer Absprache möglich. Auch das Bürgerbüro im Marler Stern darf ab sofort nur noch in absolut dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung betreten werden. Trauungen dürfen nur noch ohne Trauzeugen und Gäste stattfinden.

Notwendigkeit eines Besuchs vorab telefonisch abklären! 

Das Amt für Bürgerdienste hat die Online-Reservierung von Terminen im Bürgerbüro eingestellt, alle bereits gebuchten Termine entfallen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten das Bürgerbüro telefonisch zu kontaktieren (Tel.  99-2301, -2381, -2386). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären jeweils, ob ein Besuch im Bürgerbüro zwingend erforderlich ist oder für das Anliegen auf anderem Wege eine Lösung gefunden werden kann.

Die neue Regelung gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die bereits online einen Termin im Bürgerbüro gebucht haben. Sie werden nach und nach vom Team des Bürgerbüros kontaktiert und müssen selbst nicht tätig werden.

Trauungen sind nur noch ohne Gäste und Trauzeugen möglich 

Eine wichtige Änderung gibt es auch bei den Trauungen. Sie bleiben weiterhin möglich, aber ohne Gäste und auch ohne Trauzeugen, die gesetzlich übrigens nicht mehr vorgeschrieben sind.  

"Gesundheit und Schutz vor Coronavirus haben absoluten Vorrang"

„Wir sind uns bewusst, dass die zusätzlichen Maßnahmen mit Unannehmlichkeiten für Kundinnen und Kunden unseres Bürgerbüros und für Brautpaare verbunden sind“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. Die Vermeidung nicht zwingend notwendiger Kontakte und Begegnungen sei  aber unerlässlich, um Besucher und Mitarbeiter zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Arndt: “Die Gesundheit und der Schutz vor dem Coronavirus haben absoluten Vorrang“. Das Teams des Bürgerbüros und des Standesamtes werden „alles daran setzen, um für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten geeignete Lösungen zu finden“, versichert Andreas Lück, Leiter des Amtes für Bürgerdienste, zu dem unter anderem das Bürgerbüro und das Standesamt gehören.

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Wer dringend Dienstleistungen des Bürgerbüros nutzen möchte, muss ab sofort zunächst telefonisch abklären lassen, ob ein Besuch zwingend nötig ist oder die Angelegenheit auf anderem Wege erledigt werden kann. Die Stadtverwaltung will mit dieser Maßnahme Bürger und Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Foto: stadt Marl / Pressestelle