Richtlinien
Für das Aufstellen von Wahlplakaten gelten eine Reihe von Richtlinien. Doch im Bemühen, möglichst viel Aufmerksamkeit für die eigene Partei einzufangen, hält sich längst nicht jedes Wahlkampf-Team an die städtischen Spielregeln. Etwa eine Handvoll Bürger hat sich in den vergangenen Tagen bei der Stadtverwaltung über „störende Plakate“ beschwert. „In begründeten Einzelfällen ermitteln wir den Sachverhalt“, erklärt Michael Bach, Ordnungsdezernent der Stadt Marl. Mehrfach habe die Verwaltung die Parteien bereits auffordern müssen, ihre Werbebotschaften vorschriftsmäßig anzubringen.
Nutzungserlaubnis
Nach Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis dürfen die Parteien zum Beispiel ihre Plakate oder Werbewände auf den Grünstreifen entlang der Straßen aufstellen. „Sie müssen allerdings darauf achten, dass die Plakate die Sicht auf Verkehrszeichen nicht beeinträchtigen“, erklärt Heinz-Peter Mühlenberg, Leiter des Ordnungsamtes. „Auch dürfen die Plakate nicht an den Pfosten vorhandener Verkehrsschilder angebracht werden und niemanden den Weg versperren“. Darüber hinaus ist laut Stadt auch das Aufhängen von Plakaten an Bäumen nicht erlaubt.
Ratsbeschluss
Der Stadtrat hat zur Verringerung der Wahlplakatierung in diesem Jahr einen Beschluss gefasst, wonach Wahlplakate nur in bestimmten Straßen aufgehängt werden dürfen. „Die Vorbereitungen zu diesem Beschluss wurden von einer Arbeitsgruppe unter möglicher Beteiligung aller Fraktionen getroffen“, erinnert Heinz-Peter Mühlenberg. Für die Wahlplakate hätten die Parteien dann entsprechende Auflagen erhalten. Mühlenberg: „Leider halten sich nicht alle an die Vorschriften“. Das Ordnungsamt habe die Verantwortlichen angesprochen und um das Abhängen der Plakate gebeten. „Andernfalls müssen wir die Wahlwerbung entfernen und Bußgeldverfahren einleiten“, so Mühlenberg.