Die Verordnung wird am 8. Oktober 2011 mit der Bekanntgabe im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster in Kraft treten und ist zunächst befristet bis Ende 2014.
„Ich freue mich sehr über die positive Nachricht aus Münster und begrüße es, dass sich die Bezirksregierung jetzt unserem Antrag - der vom Rat mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde - angeschlossen hat", so Bürgermeister Werner Arndt. Letztendlich, so Arndt, hätte es keine andere Möglichkeit mehr für die Situation an der B225 gegeben. „Auch weil sich in unmittelbarer Nähe ein Kindergarten und zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung anbieten, war die Situation aus unserer Sicht zu keiner Zeit zufriedenstellend".
Verärgerungen und Bedrohungen
In der Vergangenheit hätte es zahlreiche Verärgerungen und Bedrohungen gegeben, die nachvollziehbare Beschwerden der Bürger nach sich gezogen haben. „Wir haben zuletzt immer ein Auge auf die Situation und die Entwicklung an der B225 geworfen und versucht, aus eigener Initiative sowie aufgrund von Beschwerden immer wieder vor Ort tätig zu werden - leider ohne zählbaren Erfolg", erklärt Arndt. „Umso erfreulicher ist es jetzt, dass die Bezirksregierung dem Antrag der Städte zugestimmt hat".
"Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes"
Ab dem 8. Oktober dieses Jahres ist es „zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten, innerhalb der festgelegten Bezirke, der Straßenprostitution nachzugehen", heißt es in der Sperrgebietsverordnung der Bezirksregierung. In Marl sind davon Straßen wie die Langehegge und die Hülsstraße betroffen.