Für die Europawahl am 7. Juni haben bereits jetzt über 3.000 Wählerinnen und Wähler einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Wer mit der Wahlbenachrichtigungskarte die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragt, sollte darauf achten, dass der Antrag auf der Rückseite der Karte unterschreiben werden muss. Darauf macht das Wahlbüro der Stadt Marl aufmerksam. Ohne die Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers kann der Antrag vom Team des Wahlbüros leider nicht bearbeitet werden und muss an den Absender bzw. die Absenderin zurückgeschickt werden.
Wer Zugang zum Internet hat, kann einen Antrag auf Briefwahl mit dem Online-Formular auf der Homepage der Stadt Marl stellen. Unter www.marl.de gelangen Internetnutzer per Klick auf das Logo der Europawahl auf die Wahlinformationen der Stadt Marl und auf das entsprechende Formular. Für den Online-Antrag auf Briefwahl gilt eine besondere Regelung, nach der eine Unterschrift nicht erforderlich ist. Die Möglichkeit, die Briefwahl auf diesem Wege zu beantragen, haben nach Mitteilung von Wahlbüroleiter Reinhard Fliß schon über 550 Wahlberechtigte genutzt.
Übrigens: Wer den Antrag auf Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigungskarte direkt im Wahlbüro stellt, erhält die Wahlunterlagen unmittelbar ausgehändigt und kann seine Stimme gleich an Ort und Stelle abgeben.
Das Wahlbüro befindet sich im Sitzungsraum III des Rathauses. Es ist vom Creiler Platz über die Freitreppe zugänglich. Für Menschen mit Behinderungen steht der Aufzug im Skulpturenmuseum Glaskasten zur Verfügung. Geöffnet ist das Wahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, am Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr). Das Team des Wahlbüros ist bis zum 5. Juni unter der Rufnummer 99-26 33 und unter der Faxnummer 99-2653 zu erreichen.