Beiträge für Aufbau-Ost müssen neu berechnet werden

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Die Kosten der nordrhein-westfälischen Kommunen für den Aufbau-Ost müssen neu berechnet werden.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof gab heute 91 Städten und Gemeinden - darunter auch Marl - Recht, die gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz geklagt hatten. Bürgermeister Werner Arndt nahm den Urteilsspruch der Münsteraner Richter „mit Genugtuung" auf. Arndt: „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun eine faire und gerechte Berechnung der Einheitslasten sicherstellt und dass dabei die Rechte der Kommunen in vollem Umfang gewahrt werden".

Nachbesserung

Das Einheitslastenabrechnungsgesetz war nach einer erfolgreichen Klage von Kommunen 2010 von der schwarz-gelben Landesregierung schon einmal nachgebessert worden. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt festgestellt, dass auch das nachgebesserte Gesetz zu beanstanden sei, da es gegen Bundesrecht verstoße und das Selbstverwaltungsrecht der Kommune beschneide.
Das Gesetz regelt, wie viel Geld Städte und Gemeinden in NRW für den Länderfinanzausgleich zahlen müssen. Die Kommunen hatten gegen die Art der Kostenabrechnung geklagt. Aus ihrer Sicht wurden die Leistungen, die die Kommunen bisher für den Aufbau Ost erbringen mussten, aufgrund von Pauschalen berechnet wurden, die nicht den tatsächlichen Zahllasten des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechen.

Stundung

Wegen des anhängigen Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof hatte das Land NRW der Stadt Marl einen Beitrag in Höhe von 938.000 Euro gestundet. Dabei geht es um die Rückzahlung von Beträgen, die die Stadt Marl aus der Abrechnung für 2009 in 2011 erhalten hat. Nach dem aktuellen Urteil erwartet die Stadt Marl, dass für 2009 und auch die Folgejahre keine Rückzahlungen mehr an das Land NRW zu leisten sein werden. Ob sich weitere Entlastungen für den Haushalt der Stadt ergeben, hängt davon ab, wie das Gesetz künftig gestaltet wird.

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Der NRW-Verfassungsgerichtshof gab heute 91 Städten und Gemeinden - darunter auch Marl - Recht, die gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzt geklagt hatten. Foto: NRW-Verfassungsgerichtshof