Mit dem neuen Bebauungsplan soll eine sogenannte „Nachverdichtung“ ermöglicht werden. Das heißt, Baulücken in bereits bestehenden Wohngebieten könnten geschlossen werden.
Verwaltung stellte Pläne vor
Während der Bürgerinformationsveranstaltung stellten Baudezernentin Andrea Baudek, Markus Schaffrath (Leiter) und Mathias Leuthe (Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung die Pläne der Stadt vor. „Dabei geht es um sieben Flächen, auf denen in Zukunft Wohnbebauung stattfinden könnte. Wir möchten hier Wohnbauland schaffen“, sagte Andrea Baudek. Geplant ist, dass in gut einem Jahr Bauanträge gestellt werden können. Planungsrechtlich gehörten die Grundstücke bisher zum sogenannten „Außenbereich“.
Grundstücke in Privatbesitz
Die Grundstücke befinden sich aktuell allesamt in Privatbesitz. Interessierte Bauwillige müssten für ein potenzielles Kaufinteresse mit den Besitzerinnen und Besitzern verhandeln. Inwieweit diese bereit sind, ihren Grund zu verkaufen, muss jedoch abgewartet werden.
Mehr Planungssicherheit
Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass bereits durch die vorhandene Außenbereichssatzung in Teilen des Gebiets Baurecht bestand. Nun aber wird durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Festlegung der Fläche als Mischgebiet die Genehmigung von Baugesuchen erleichtert. In der Öffentlichkeit war der Eindruck entstanden, hier würde ein neues und größeres Baugebiet entstehen. Das ist aber nicht der Fall. Die Ausweitung der Bauflächen ist nicht durch die Vorgaben der Regionalplanung gedeckt und deshalb nicht zulässig. In die Änderung des Flächennutzungsplans wurden auch die etwas weiter östlich liegenden, derzeit gewerblich genutzten Flächen aufgenommen. Durch die Änderung entsteht auch für diese Grundstücke mehr Planungssicherheit.
Unterlagen liegen aus
Die vorgestellten Planunterlagen liegen für die Dauer von zwei Wochen im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.1.09 b, 45772 Marl, zur Einsicht aus. Gleichzeitig sind die Unterlagen auch auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de/oeffentlichkeitsbeteiligung abrufbar.