Und so einfach funktioniert’s:
Mit der Ausweisbeantragung erhält die Bürgerin oder der Bürger eine Abholerklärung, aus der die Seriennummer des beantragten Dokumentes hervorgeht. Mit dieser Nummer kann der Kunde online schnell feststellen, ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits fertiggestellt wurde und im Bürgerbüro zur Abholung vorliegt.
Aushändigung von Ausweisen
Hinweis: Die Aushändigung von Ausweisdokumenten kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet haben.