Bahnunterführung Marl-Sinsen: Zone 30 eingerichtet

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Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bahnhofstraße ist im Bereich der Bahnunterführung in Marl Sinsen von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt worden.

Der Grund hierfür ist die nach der Straßenverkehrsordnung notwendig gewordene neue Ausschilderung des Bereiches zu einem reinen Gehweg, da die Breiten der früheren Geh- und Radwege zu schmal für eine Doppelnutzung und den Begegnungsverkehr waren. Für den Radfahrer bedeutet dies nun, dass er im Bereich des Brückenbauwerks entweder die Fahrbahn benutzen muss oder absteigt und das Fahrrad über den ausgewiesenen Gehweg schiebt.

Zufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer

Da der Verwaltung die damit verbundenen Gefahren und Unannehmlichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer bewusst sind, wird sie diese Maßnahme mit den oberen Ordnungsbehörden besprechen, um die Situation letztlich zur Zufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer zu gestalten.

 

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Neue Geh- und Radwegbeschilderung im Bereich des Brückenbauwerks / Foto: Maren Becker