Für die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes kann die vom Eisenbahn-Bundesamt eingerichtete Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de verwendet werden.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Lärmaktionsplanung sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können sie dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Newsletter und Kontakt
Auf der Informationsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de kann man sich auch für einen Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderen über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert. Wer Fragen hat, kann sich zudem an das Eisenbahn-Bundesamt unter der E-Mail-Adresse umgebungslaerm(at)eba.bund.de wenden oder einen klassischen Brief schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn, Stichwort „Umgebungslärm“.