Ein entsprechender Antrag wurde Landrat Cay Süberkrüb als zuständiger Aufsichtsbehörde bereits am Dienstag (26.11.) zugestellt. In seiner Erklärung betonte Werner Arndt, dass er bereit sei, einer erneuten Nominierung zu folgen und für die Zeit von 2014 bis 2020 weiterhin als Bürgermeister der Stadt Marl zur Verfügung zu stehen.
Zum Hintergrund:
Die Landesregierung hat mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bürgermeister- und Ratswahlen sowie Landrats- und Kreistagswahlen bereits 2014 wieder zeitgleich stattfinden können. Das Gesetz eröffnet in § 5 ein Niederlegungsrecht für Bürgermeister und Landräte, deren Wahlperiode ursprünglich zum 20. Oktober 2015 endet. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit hat Bürgermeister Werner Arndt nun Gebrauch gemacht.
Klarheit für Bürger
"Die Ziele der rot-grünen Landesregierung sind richtig. Bürgermeister und ehrenamtlicher Stadtrat entscheiden gemeinsam über die Geschicke der Stadt Marl. Daher ist es nur folgerichtig, dass sie auch gleichzeitig für die gleiche Amtsperiode gewählt werden", erklärte Werner Arndt. Darüber hinaus, so Werner Arndt, habe er mit seiner Entscheidung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch Klarheit in Hinblick auf die Herausforderungen der kommenden Jahre schaffen wollen. „Vor dem Hintergrund der großen politischen Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Rückzug des Bergbaus in Marl muss eine politische Hängepartie bis 2015 ausgeschlossen sein".
Hohe Kosten für separate Bürgermeisterwahl
Die Frage der möglichen einzusparenden Kosten für einen zusätzlichen Bürgermeisterwahlgang im Jahr 2015 habe natürlich auch eine wichtige Rolle gespielt, so Werner Arndt. Nach ersten Berechnungen des Wahlamtes der Stadt Marl würde eine separate Bürgermeisterwahl 2015 Kosten in Höhe von ca. 106.000 Euro an Sach- und Personalkosten verursachen. Vor dem Hintergrund der Finanzprobleme der Stadt Marl als Stärkungspaktgemeinde wäre dies nicht zu verantworten gewesen, so Werner Arndt weiter.