Zum Hintergrund: Im September 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk für ungültig erklärt. Inzwischen gibt es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 und damit eine planungsrechtliche Grundlage für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren.
Unterlagen können ab 14. April eingesehen werden
Auf Antrag von E.ON führt die Bezirksregierung Münster jetzt das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-gesetz und nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch. Die vollständigen Antragsunterlagen, die zusammen 91 Aktenordner füllen, liegen vom 14. April bis zum 13. Mai 2015 in der Bezirksregierung Münster und in neunzehn weiteren Städten öffentlich aus. In Marl können die Unterlagen in diesem Zeitraum im Planungs-und Umweltamt im Bauturm in der Liegnitzer Straße (7. Etage, Zimmer 78) zu den üblichen Öffnungszeiten (montags und dienstgas von 8 bis 16 Uhr , mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr) eingesehen und Einwendungen bis zum 27. Mai schriftlich vorgebracht werden.
Alle Antragsunterlagen sind ab dem 14.04. auch im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung unter www.brms.nrw.de abrufbar.