Die Eltern oder Erziehungsberechtigten dieser Kinder haben im Zeitraum August/September 2010 eine schriftliche Mitteilung erhalten, aus der hervorgeht, dass das Kind zum 1. August 2011 schulpflichtig wird und eine freie Wahl der Grundschule - im Rahmen der Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule - möglich ist. Grundsätzlich sind die Eltern jedoch für den Transport des Kindes zur Schule und zurück verantwortlich. Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom 27. September bis 1. Oktober 2010 an den Grundschulen.
Vor Aufnahme in die Schule findet eine amtsärztliche Untersuchung der Schulneulinge statt. Die Untersuchungstermine werden den Eltern oder Erziehungsberechtigten durch das Kreisgesundheitsamt Recklinghausen mitgeteilt. Zur Schulaufnahme ist weiterhin die Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung notwendig. Über diesen Termin werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Schule unterrichtet.
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitungen der zuständigen Schulen oder an das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Marl, Telefon 99-2844.