Terminvereinbarung nicht nötig
Auf Empfehlung der Impfkommission (STIKO) ist nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischungsimpfung ab sofort eine zweite Auffrischungsimpfung möglich. Bei Bürgerinnen und Bürgern ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder Immundefizienz muss der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate betragen, bei Personal von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mindestens sechs Monate. Eine Terminvereinbarung für die 4. Impfung ist nicht nötig.
Erst-, Zweit- und Booster-Impfung
Termine für eine Erst- oder Zweitimpfung sowie für sogenannte Booster-Impfungen bleiben weiterhin bestehen und können ganz unkompliziert online unter www.impfen-marl.de vereinbart werden. Für Booster-Impfungen sind Termine bereits drei Monaten nach der Zweitimpfung möglich.
Öffnungszeiten
Das Impfzentrum hat am Donnerstag und Freitag von 13 bis 19 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Das Angebot ist eine Kooperation der Stadt Marl mit dem Kreis Recklinghausen, dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Marler Stern und dem Fashion Outlet Marl.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Interessierte auf den Internetseiten der Stadt Marl unter www.marl.de/corona oder des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/corona.