3G-Regel gilt für alle städtischen Veranstaltungen

Auch im Kulturbereich der Stadt Marl finden wieder Veranstaltungen statt. Die städtische Pressestelle weist jetzt ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass nach der aktuellen Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für die Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen gilt, insbesondere bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Die vom 2. September aktualisierte Verordnung schreibt weiterhin bei einem Inzidenzwert über 35 die Anwendung der sogenannten 3G-Regel vor. Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt damit für die Teilnahme an Veranstaltungen oder beispielweise an VHS-Kursen eine Testpflicht. Anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit bescheinigtem negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden zurückliegt. Die Stadtverwaltung bittet darum, die entsprechenden Nachweise und den Personalausweis mit sich zu führen und auf Nachfrage vorzuzeigen.

Weiterführende Informationen zu den Regelungen gemäß der Corona-Schutzverordnung sowie zum Coronavirus finden Interessierte im Internet unter www.marl.de/corona .

Zurück

Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt eine weiterhin eine Testpflicht. Auch ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Foto: Stadt Marl / Pressestelle