„Wichtig ist, dass die Container nur mit losem Laub von Straßenbäumen befüllt werden“, sagt ZBH-Chef Michael Lauche. „Bürgerinnen und Bürger, die eine übermäßige Menge an Laub entsorgen möchten, können dies gebührenfrei am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 erledigen.“ Der ZBH weist daraufhin, dass es nicht gestattet ist, Säcke oder Laubhaufen an bzw. neben volle Behälter zu stellen. Illegale Abfallablagerungen können zu Bußgeldern führen. „Die Standorte sind alle mit den Verkehrsbehörden abgestimmt. Eine Änderung könnte zu Verkehrsgefährdungen führen“, erläutert Lauche weiter.
Anliegerinnen und Anlieger haben ebenfalls Aufgaben
Die Reinigung der Gehwege sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle sind satzungsgemäße Aufgaben der Anliegerinnen und Anlieger. Die Laubsammlung dient zur Unterstützung der Aufgaben, ist aber eine zusätzliche, nicht verpflichtende Leistung des ZBH. „Wir sind bei der Durchführung auf die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen und bitten darum, alle Vorgaben zu beachten“, so Lauche.