Wie die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gestern erfuhren, können Straßen nur dann abgerechnet und von den Anliegern Erschließungsgebühren erhoben werden, wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt worden ist. Das ist bei 21 Straßen bisher nicht geschehen, weil z.B. noch ein Teil eines Rad- oder Gehweges fehlt oder für die Fertigstellung benötigte Grundstücke in Privatbesitz sind und nicht zur Verfügung stehen. Selbst wenn auf einzelne Elemente der Erschließung verzichtet würde (wie z.B. auf einen aus heutiger Sicht nicht mehr benötigten Wendehammer), könnte eine Straße nicht sofort abgerechnet werden, weil zunächst die bestehenden Bebauungspläne geändert werden müssten.
Die Crux für die von Überschuldung bedrohte Stadt: Der finanzielle Aufwand, der für die endgültige Herstellung einiger schon weitgehend hergestellten Straßen jetzt noch erforderlich wäre, würde die sogenannten Erschließungskosten deutlich übersteigen, die die Stadt anschließend den Anliegern in Rechnung stellen könnte. Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe befasst sich zurzeit mit der Aufarbeitung der Altfälle und wird konkrete Vorschläge erarbeiten, welche Straßen künftig sinnvollerweise endgültig hergestellt werden sollten.
Der Haupt- und Finanzausschuss zeigte sich wenig erfreut über die Situation und monierte, dass Altfälle dazu führen können, dass ehemalige Anlieger und Grundstückseigentümer jahrelang von einer fast fertigen Straße profitierten, der nachfolgende Besitzer aber die vollen Erschließungsbeiträge zahlen müsse. Auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses wird die Verwaltung fortlaufend über die Abarbeitung der Altfälle berichten und die betroffenen Anlieger möglichst frühzeitig informieren.
Anlieger können sich bei Bedarf an das Bauverwaltungsamt wenden (Tel. 99- 6011, 99-6090).
mehr:
Berichtsvorlage 2013/0182 mit der Liste der noch nicht abgerechneten Erschließungsanlagen