Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Steuer-Identifikationsnummer
Um Ihre Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten, benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro.
Jeder Bürger hat im 2. Halbjahr 2008 und auch ggfls. später vom Bundeszentralamt für Steuern per Post eine Steueridentifikationsnummer erhalten (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt etc.).
Sofern Ihnen Ihre Identifikationsnummer nicht mehr bekannt ist, haben Sie die Möglichkeit, unter www.identifikationsmerkmal.de (Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn) die ihnen zugeteilte Steuer-ID erneut gebührenfrei zu erhalten.
Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer umgehend benötigen, haben Sie die Möglichkeit, diese bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Marl unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes sowie gegen eine Gebühr in Höhe von 9 Euro zu erhalten.
Steuer-Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland, die sich nicht länger als 6 Monate im Bundesgebiet aufhalten (z. B. im Rahmen eines Praktikums), ist eine melderechtliche Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz nicht erforderlich.
Die notwendige Steueridentifikationsnummer erhalten diese Personen beim Finanzamt Marl, Abteilung Lohnsteuerarbeitgeberstelle (Anschrift: Brassertstraße 1, 45768 Marl).
Dazu ist es erforderlich, dass im Download hinterlegte Formular „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer
für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ ausgefüllt und unterschrieben mit einer Fotokopie des Reisepasses oder eines sonstigen Ausweisdokumentes an das Finanzamt Marl zu schicken.
Aufgrund des ausländischen Wohnsitzes ist es ratsam, die Steueridentifikationsnummer direkt an den Arbeitgeber schicken zu lassen.
Weitere Fragen beantwortet das Finanzamt Marl: Finanzamt Marl | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de)
Die Gebühren betragen 9 Euro.
Personalausweis oder Reisepass
Im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro wird die Steuer-Identifikationsnummer sofort mitgeteilt.
§ 10 Bundesmeldegesetz i.V.m. Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Ihre Ansprechpersonen
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
buergerbuero@marl.de Sie finden Ihren richtigen Ansprechpartner über eine Dienstleistung oder über die Sachgebietsleitung
Stadthaus 2
Raum: 144
Bergstraße 228-230
45768
Marl