Verfahrenslotsin

Benötigen Sie oder Ihr Kind Hilfe aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung? Das System der Eingliederungshilfe ist aufgrund der Anzahl von Behörden und Angeboten sehr komplex. Die Verfahrenslotsin berät Sie zum Thema Eingliederungshilfeleistungen und begleitet Sie auf Wunsch bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung Ihrer Leistungen. Sie hilft individuell, vertraulich, unabhängig, kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.

Für wen sind wir da?

Unser Angebot richtet sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Alter von 0 bis 27 Jahren, die von einer Behinderung bedroht oder bereits betroffen sind. Selbstverständlich können sich auch Mütter, Väter, Personensorgeberechtigte an die Verfahrenslotsin wenden. 

Wie ist der Ablauf?

Die Verfahrenslotsin ermittelt mit Ihnen zusammen zunächst Ihren persönlichen Bedarf, informiert Sie dann über Ihre möglichen Eingliederungshilfeleistungen und andere relevante Unterstützungsangebote und begleitet Sie, wenn gewünscht, im weiteren Verlauf der Antragstellung. 

Sie können die Unterstützung der Verfahrenslotsin einmalig oder über die gesamte Zeit der Antragstellung und darüber hinaus in Anspruch nehmen. Sie steht Ihnen auch bei Widersprüchen und Klagen zur Seite.

Wo finde ich gesetzliche Grundlagen zum Verfahrenslosen?

Die gesetzliche Grundlage für die aufgeführten Aufgaben der Verfahrenslotsin liefert § 10b SGB VIII.


Kontakt


Frau Borkenfeld

Soziale Dienste Jugendamt Sachbearbeitung Verfahrenslotsin
amt51@­marl.de 02365 99-2595 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.0.03
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl