Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Um den blauen Parkausweis zu beantragen, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)

 

Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

  • > Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und
  • > Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Der Parkausweis wird für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, längstens jedoch für 5 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann erneut ein Antrag gestellt werden, sofern das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ weiterhin vorliegt.

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.

Hier geht's zur Online-Terminvergabe

kostenlos

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“  oder Nachweis beidseitiger Amelie oder Phokomelie

1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Ausstellung erfolgt sofort

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)

Parkausweis
Blauer Parkausweis

Ihre Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Bürgerbüro

buergerbuero@­marl.de 02365 99-2333
Stadthaus 2
Raum: 143b
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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